Regitz-Creativ-Design Regitz-Creativ-Design

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Regitz-Creativ-Design, Inhaber Ludwig Regitz, im folgenden Auftragnehmer genannt,
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Bei Vertragsverhältnissen mit Unternehmen gelten diese AGB's auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der Firma Creativ-Design, sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma Creativ-Design 30 Tage gebunden. Der Auftraggeber seinerseits ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Creativ-Design. (2) Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Firma Creativ-Design an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30Tage ab dem Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von der Firma Creativ-Design genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§3 Schriftform
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen.

§4 Zahlung
Die Zahlung ist wie folgt zu leisten: a) Beim Werkvertrag (1) Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme und Rechnungsstellung. (2) Die Firma Creativ-Design ist berechtigt Abschlagzahlungen zu verlangen. Bei Vereinbarung von Abschlagzahlungen ist die erste Abschlagzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig und zahlbar mit Anlieferung des Materials an der Baustelle. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach entsprechender konkreter Vereinbarung. b) Bei Kaufverträgen von Baustoffen (1) Barzahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache. (2) Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung.

§5 Zusatzaufträge
Zusatzsaufträge sind schriftlich zu bestätigen. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen.

§6Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl entweder die mangelhafte Sache nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragsnehmers. Werden Eigentumsvorbehalte als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Wert der übrigen Gegenstände zu.

§9.Pauschallierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung des Vertrages den Werkvertrag ohne dass die Kündigung vom Auftraggeber zu vertreten ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt 10% der Geldsumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§10 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, ,einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Creativ-Design für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Firma Creativ-Design garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern. (3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Firma Creativ-Design entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung der Firma Creative-Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Creativ-Design.

§11Kündigung von Werkverträgen
(1) Unter Beachtung der Regelung in diesen Bedingungen ist der Werkvertrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen des BGB kündbar. (2) Das Recht der Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann jede Partei die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszweckes so gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten.

§12 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§13 Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz der Firma Creativ-Design. (2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.





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